Den Begriff DSGVO kennt mittlerweile wahrscheinlich jeder. Die DSGVO ist die neue in Europa gültige Datenschutzgrundverordnung, welche seit dem 25.05.2018 gültig ist.
Die Grundlage in Deutschland ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Wir sagen Ihnen was Sie tun müssen und was Sie dabei beachten sollten.
Um die Datenverarbeitung auf Ihrer Seite DSGVO-konform zu gestalten, ist vorab eine Analyse Ihres Unternehmens erforderlich. Im Rahmen der Bestandsaufnahme werden bestehende Prozesse, in welchen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, sowie das Unternehmensumfeld analysiert. Nach der Bestandsaufnahme lässt sich das weitere Vorgehen festlegen und priorisieren.
Sofern sich bei Ihnen in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, müssen Sie einen DSB benennen. Unabhängig von dieser Vorgabe müssen Sie bereits einen DSB benennen, wenn Sie z.B. Videoüberwachung einsetzen, personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung verarbeiten.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich unsicher sind.
Als DSB sind wir Ihr Ansprechpartner für Betroff ene und der Aufsichtsbehörde.
Auf Basis der Bestandsaufnahme wird ein Datenschutzkonzept erstellt. Es müssen z.B. Verfahrensverzeichnisse erstellt, Löschverfahren konzipiert und Dokumente zur Auftragsdatenverarbeitung geprüft und ggf. erstellt werden. Zudem muss ein Plan für die Schulung der Mitarbeiter erstellt werden.
Beim Datenschutzaudit überprüfen wir, ob Ihre Prozesse, Anforderungen und Richtlinien im Bereich Datenschutz den geforderten Standards entsprechen. Ein Datenschutzaudit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, zeigt jedoch nach außen und den Aufsichtsbehörden, dass Sie das Thema Datenschutz ernst nehmen.